Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stauffacher Charpentes SA – Version vom 21.10.2021
ANWENDUNGSBEREICH
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Bauherrn (Kunde, Auftraggeber) und unserem Unternehmen. Mit seiner Unterschrift auf unserem Angebot bestätigt der Bauherr, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren.
ANWENDBARE REGELUNGEN
Unsere Arbeiten unterliegen den Normen der SIA. Abweichungen von diesen Normen müssen schriftlich in einem Bausitzungsprotokoll oder in einer Nutzungsvereinbarung festgehalten und vom Bauherrn sowie unserem Unternehmen akzeptiert werden, einschließlich der damit verbundenen Risiken.
ANGEBOTSFRIST
Die Gültigkeit des Angebots ist am Ende desselben definiert. Ist nichts angegeben, beträgt die Gültigkeit 2 Monate.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlungsbedingungen sind am Ende unseres Angebots festgelegt. Ist nichts angegeben, gilt eine Frist von NETTO 30 Tagen.
GARANTIEN
Unsere Angebote basieren auf den SIA-Normen. Die geltenden Garantien betragen 2 Jahre für alle sichtbaren Mängel, 5 Jahre für alle versteckten Mängel und 10 Jahre für absichtlich verheimlichte Mängel. Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich (per E-Mail oder Brief) zu melden.
Die Garantie beginnt am Tag der Abnahme der Arbeiten – falls eine solche stattfindet – oder am Tag der letzten vor Ort ausgeführten Arbeiten, Nachbesserungen ausgenommen.
Eine Verlängerung der Garantie ist mittels eines Wartungsvertrags möglich.
HAFTUNG FÜR BEREITS ERSTELLTE BAUTEILE
Der Schutz neuer Bauteile (Fensterbänke, Laibungen usw.) ist nicht in den Einheitspreisen enthalten und fällt nicht in die Verantwortung unseres Unternehmens. Wir machen Sie auf die Gefahr von Beschädigungen aufmerksam und können Ihnen ein Angebot für geeignete Schutzmaßnahmen unterbreiten.
WETTERSCHUTZ WÄHREND DER BAUPHASE
Das Unternehmen, das das Dach öffnet, ist verantwortlich für den Wetterschutz desselben. Es ist zu beachten, dass eine provisorische Dacheindeckung nicht für außergewöhnliche Belastungen wie einen Sturm ausgelegt ist. Unser Unternehmen empfiehlt den Abschluss einer Versicherung für die Dauer der Bauarbeiten, um einen ausreichenden Risikoschutz zu gewährleisten.
NICHT IM ANGEBOT ENTHALTENE LEISTUNGEN
Folgende Leistungen sind nicht in unserem Angebot enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich beschrieben sind: Gipser- oder Malerarbeiten, Regiearbeiten, Gerüst- oder Sicherheitsmaßnahmen, Spenglerarbeiten sowie alle Arbeiten, die nicht ausdrücklich in unserem Angebot aufgeführt sind.
REINIGUNG
Unser Unternehmen führt eine Grobreinigung von Spänen, Holzresten und Staub, die durch unsere Arbeiten entstehen, durch. Die Reinigung von Feinstaub, der bei sämtlichen Arbeiten entsteht, ist hingegen nicht in unseren Preisen enthalten.
WARTUNG
Die Wartung des Dachs, der Fassaden und des gesamten Bauwerks obliegt dem Eigentümer. Informationen hierzu werden mit unserer Schlussrechnung übermittelt und sind auch auf unserer Website verfügbar. Unser Team steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Wir können zudem einen Wartungsvertrag anbieten, um die Langlebigkeit Ihres Bauwerks zu gewährleisten.
ELEKTRIZITÄT / TRINKWASSER / WC
Der Bauherr ist verpflichtet, uns Zugang zu Strom, Trinkwasser und einer Toilette zur Verfügung zu stellen.
Sollte eines dieser Elemente fehlen, behalten wir uns vor, die folgenden Zusatzleistungen in Rechnung zu stellen:
- Miete eines Generators: CHF 30.–/Tag
- Miete eines Baustellen-WC: Pauschale Installation CHF 100.–, Miete CHF 30.–/Tag, CHF 80.–/Woche
ANFORDERUNGEN AN DIE UNTERGRÜNDE
Damit wir unsere Arbeit garantieren können, verlangen wir fachgerecht vorbereitete Untergründe:
Mauerwerksbau:
- Betonabdeckung über dem Mauerwerk und in den Aussparungen, Stärke ca. 120 mm
- Mechanische Verankerung der Innen- und Außenwände mit Netzen oder PVC-Bändern
- Ziegel durch Mörtel miteinander verbunden (geklebte Ziegel können keine Verformungen aufnehmen, ohne Risse zu bilden)
- Statikberechnung der Lastabtragung durch einen Ingenieur, auf Wunsch von uns geliefert
Perimeterdämmung :
- Verklebung der Dämmplatten über den gesamten Umfang, nicht nur punktuell
- Gewährleistung einer Hinterlüftung zwischen Oberkante der Platten und der Traufschalung durch Luftspalt oder dampfdurchlässige Dämmung
HOLZQUALITÄT
Die Verwendung von Kantholz wird nicht empfohlen. Dieses Holz ist bei der Verarbeitung nicht trocken, wodurch es beim Trocknen zu Rissen, Verformungen und Belastungen des Bauwerks kommt.
DUO-Holz, kammergetrocknet, reduziert diese Effekte.
Brettschichtholz (BSH) wird für alle tragenden Bauteile empfohlen, um übermäßige Verformungen zu vermeiden.
BAULEITUNG
Wenn unser Unternehmen nicht mit der Bauleitung beauftragt ist, übernehmen wir keinerlei Verantwortung für Koordinationsmängel mit anderen Gewerken. Wir erwarten von der Bauleitung, dass sie unsere Lieferungen prüft und deren Inhalt mit den anderen beteiligten Unternehmen abstimmt.
SUBVENTIONSANTRÄGE, ENERGIEZERTIFIKATE ODER BEHÖRDLICHE BEWILLIGUNGEN
Ist die Beantragung von Subventionen, Energiezertifikaten oder behördlichen Bewilligungen Bestandteil des Vertrags, übernimmt unser Unternehmen alle notwendigen Schritte und unterstützt den Bauherrn. Eine Garantie für die Gewährung von Subventionen oder Bewilligungen durch die Behörden übernehmen wir jedoch nicht.
SOLARANLAGEN
Die Ertragsprognosen von Solarsystemen basieren auf Simulationsprogrammen und mehrjährigen Sonnendatenbanken (z. B. Meteonorm). Abweichungen zwischen tatsächlichem und berechnetem bzw. geplantem Ertrag sind möglich. Der Unternehmer lehnt jegliche Ansprüche bezüglich solcher Abweichungen ab, solange kein Nachweis über grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Täuschung durch falsche Aussagen vorliegt.
Die eingebauten Elemente und Komponenten der Solaranlage bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmers. Bis zur Eigentumsübertragung ist jede Verpfändung, Pfändung, Manipulation oder Veränderung ohne Zustimmung des Unternehmers untersagt.
ZUSÄTZLICHE ODER WIDERSPRECHENDE BESTIMMUNGEN
Abweichende Bestimmungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten und von allen Parteien unterzeichnet sind.
MEDIATIONSKLAUSEL
Sollten Schwierigkeiten in Bezug auf die Auslegung oder Anwendung einzelner Vertragsbestimmungen entstehen, verpflichten sich die Parteien, vorrangig eine Mediation in Anspruch zu nehmen.
GERICHTSSTAND
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Gerichtsstand am Sitz des Unternehmers, d. h. in Donatyre.
ANWENDBARES RECHT
Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht, unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen. Soweit vereinbart, gelten die Normen der SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein).